Zitat von Otto von Bismarck



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Der Landtag kann beschließen, wie er will, aber er darf sich die Beratung der Not seiner Mitbürger nicht versagen. Wenn er das tut, verdient er nicht den Namen Volksvertretung. (Otto von Bismarck)
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Otto von Bismarck
Otto von Bismarck

* 1. April 1815

30. Juli 1898 (83 Jahre alt)

Biografie: Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen, ab 1865 Graf, ab 1871 Fürst von Bismarck, ab 1890 Herzog zu Lauenburg war ein deutscher Politiker und Staatsmann.

Zitat des Tages

Wenn dich dein Feind hinterrücks lästert, so lobe ihn angesichts.
Sunzi

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