| Quelle: In der Sitzung der Sächsischen Zweiten Kammer am 12. Februar 1849 (Mittheilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen 1849, 2. Kammer, Dresden, S. 297, zitiert nach Georg Büchmann: Geflügelte Worte, 32. Auflage, Berlin 1972, S. 720) sagte Kell: Das halte ich eben für ein Unheil, daß die Staatsregierung solche Erklärungen allein abgibt, und vielleicht eben weil sie keinen Hinterhalt an der Volksvertretung hat, sich nicht entschließen kann, bindende und definitive Erklärungen abzugeben. Die Gründe kenne ich nicht, aber ich muß sie mißbilligen. |