Zitat von Claus Roxin
„Dass kein Unschuldiger und auch der Schuldige nur unter Wahrung aller seiner Persönlichkeits- und Verteidigungsrechte verurteilt werde, ist eine für die Rechtskultur eines Landes entscheidende, seine Rechtsstaatlichkeit mit konstituierende gesetzliche Forderung.“ ―Claus Roxin Quelle: Festschrift für Ernst-Walter Hanack zum 70. Geburtstag am 30. August 1999 - Berlin [u.a.] : de Gruyter, 1999, S. 3 |
„Immerhin hat das den Staat zur Hölle gemacht, daß ihn der Mensch zu seinem Himmel machen wollte.“ ―Friedrich Hölderlin Quelle: Hyperion, I. Band, Erstes Buch / Hyperion an Bellarmin, J.G. Cotta’scher Verlag, Tübingen 1846, S. 28 books.google |
Claus Roxin
* 15. Mai 1931 (93 Jahre alt)
Biografie: Claus Roxin ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er gilt als einer der einflussreichsten Dogmatiker des Strafrechts und genießt national und international hohes Ansehen. Insgesamt 20 Universitäten haben ihm die Ehrendoktorwürde verliehen.
Zitat des Tages
„Niemals werde der Feind mir verunglimpft, ist er ein guter; niemals werde gelobt, ist ein schlechter, der Freund!“