Zitat von Rudolf von Jhering



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Die Bevorzugung eines einzelnen Standes oder einer Berufsklasse ist vom gesellschaftlichen Standpunkt aus nur dann zulässig, wenn sie dem Interesse der Gesamtheit entspricht; dann aber ist sie nicht bloß zulässig, sondern geboten. (Rudolf von Jhering)
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Rudolf von Jhering
Rudolf von Jhering

* 22. August 1818

17. September 1892 (74 Jahre alt)

Biografie: Rudolf von Jhering Aussprache: war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Zitat des Tages

Des Mannes Langeweile ist des Eheglücks, der Frauenherrschaft sichres Grab. Kosen oder grollen, girren oder fluchen mag der Mann, gleichviel! nur gähnen, gähnen darf er nicht!

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