Zitat von Rudolf von Jhering



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Die Bevorzugung eines einzelnen Standes oder einer Berufsklasse ist vom gesellschaftlichen Standpunkt aus nur dann zulässig, wenn sie dem Interesse der Gesamtheit entspricht; dann aber ist sie nicht bloß zulässig, sondern geboten. (Rudolf von Jhering)
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Rudolf von Jhering
Rudolf von Jhering

* 22. August 1818

17. September 1892 (74 Jahre alt)

Biografie: Rudolf von Jhering Aussprache: war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Zitat des Tages

Wer harte Herzen erschließen, Widerspenstige zähmen, Menschen, Tiere und die ganze Natur überwinden will, muß alles Berechnende, Überstiegene, Gewalttätige ablegen und mit einem wahren Kinderherzen voll Vertrauen, voll Freude und Herzlichkeit, voll unverwüstlichen, unverbitterlichen Frohsinn seine Straße gehen.

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