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Corpus iuris civilis
Biografie: Das Corpus Iuris Civilis umfasst das Gesetzeswerk, das von 528 bis 534 n. Chr. im Auftrag des oströmischen Kaisers Justinian aus älteren Kaisererlassen seit Hadrian, überarbeiteten älteren Lehrbüchern und Schriften der römischen Juristen unter Leitung des quaestor sacri palatii Tribonianus zusammengestellt wurde. Eine Neuausgabe des Codex Iustinianus wurde Ende 534 veröffentlicht.
Zitat des Tages
„Wenige Menschen nur denken lange, ohne ihre Vorstellungen in Verwirrung zu bringen und sie zu verwechseln, und hier gibt es verschiedene Grade dieser Schwäche.“