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Frauenspersonen haben keinen Nachteil aus Rechtsunkenntnis, außer wenn sie unerlaubte Handlungen begingen. (Corpus iuris civilis)
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Corpus iuris civilis
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Biografie: Das Corpus Iuris Civilis umfasst das Gesetzeswerk, das von 528 bis 534 n. Chr. im Auftrag des oströmischen Kaisers Justinian aus älteren Kaisererlassen seit Hadrian, überarbeiteten älteren Lehrbüchern und Schriften der römischen Juristen unter Leitung des quaestor sacri palatii Tribonianus zusammengestellt wurde. Eine Neuausgabe des Codex Iustinianus wurde Ende 534 veröffentlicht.

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