Zitat von Corpus iuris civilis
![]() | „Der Koran und die auf ihm fußende muselmanische Gesetzgebung reduzieren Geographie und Ethnographie der verschiedenen Völker auf die einfache und bequeme Zweiteilung in Gläubige und Ungläubige. Der Ungläubige ist 'harby', d.h. der Feind. Der Islam ächtet die Nation der Ungläubigen und schafft einen Zustand permanenter Feindschaft zwischen Muselmanen und Ungläubigen.“ ―Karl Marx Quelle: Andere Werke, Die Kriegserklärung - Zur Geschichte der orientalischen Frage, Marx-Engels-Werke, Band 10, S. 170. mlwerke.de |

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Corpus iuris civilisBiografie: Das Corpus Iuris Civilis umfasst das Gesetzeswerk, das von 528 bis 534 n. Chr. im Auftrag des oströmischen Kaisers Justinian aus älteren Kaisererlassen seit Hadrian, überarbeiteten älteren Lehrbüchern und Schriften der römischen Juristen unter Leitung des quaestor sacri palatii Tribonianus zusammengestellt wurde. Eine Neuausgabe des Codex Iustinianus wurde Ende 534 veröffentlicht.
Zitat des Tages
„Wie auch immer der gewaltige dunkle Hintergrund der Dinge in Wahrheit beschaffen sein mag, Der Zugang zu ihm steht uns einzig in eben diesem unsrem armen Leben offen, und also schließt auch unser vergängliches tun diese ernste, tiefe und unentrinnbare Bedeutung ein.“






















