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Die Wahrung des Gemeinwohles steht vor der Beachtung des privaten Nutzens. (Corpus iuris civilis)
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Biografie: Das Corpus Iuris Civilis umfasst das Gesetzeswerk, das von 528 bis 534 n. Chr. im Auftrag des oströmischen Kaisers Justinian aus älteren Kaisererlassen seit Hadrian, überarbeiteten älteren Lehrbüchern und Schriften der römischen Juristen unter Leitung des quaestor sacri palatii Tribonianus zusammengestellt wurde. Eine Neuausgabe des Codex Iustinianus wurde Ende 534 veröffentlicht.

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Niemals werde der Feind mir verunglimpft, ist er ein guter; niemals werde gelobt, ist ein schlechter, der Freund!

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