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Jemanden zu verurteilen, ohne ihn gehört zu haben, verbietet die Rücksicht auf die Billigkeit. (Corpus iuris civilis)
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Corpus iuris civilis
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Biografie: Das Corpus Iuris Civilis umfasst das Gesetzeswerk, das von 528 bis 534 n. Chr. im Auftrag des oströmischen Kaisers Justinian aus älteren Kaisererlassen seit Hadrian, überarbeiteten älteren Lehrbüchern und Schriften der römischen Juristen unter Leitung des quaestor sacri palatii Tribonianus zusammengestellt wurde. Eine Neuausgabe des Codex Iustinianus wurde Ende 534 veröffentlicht.

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Wie auch immer der gewaltige dunkle Hintergrund der Dinge in Wahrheit beschaffen sein mag, Der Zugang zu ihm steht uns einzig in eben diesem unsrem armen Leben offen, und also schließt auch unser vergängliches tun diese ernste, tiefe und unentrinnbare Bedeutung ein.

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